Einkommensabsicherung für den Fall der Fälle 

Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine zukunftsorientierte Arbeitskraftabsicherung, die in der Regel mit einer Erkrankung einhergeht. Als Arbeitnehmer haben Sie den Anspruch bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit (AU) auf eine Lohngeldfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Ab dem 43. Tag erhalten Sie nur noch ca. 2/3 Ihres letzten Nettogehaltes als Krankentaggeld, von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, ausgezahlt.

Darum raten wir zum Lückenschluss ein Verdienstausfalltagegeld (Link) neben der Berufsunfähigkeitsversicherung preiswert zu versichern. Diese sinnvolle Ergänzung wird Ihnen bis zur vollständigen Genesung oder bis zur bescheinigten Attestierung Ihrer Berufsunfähigkeit ausgezahlt. Im Falle jeglicher Berufsunfähigkeit greifen die für Sie vereinbarten Leistungen.

Wichtiger Hinweis für Selbstständige, Beamte, Schüler und Studenten gelten gesonderte Absprachen. Bitte sprechen Sie uns für weitere Informationen an.

Unser Portfolio
– Berufsunfähigkeitsversicherung