Wann gilt eigentlich der Corona-bedingte Reiserücktrittsschutz? Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund eine Quarantäne angeordnet wurde oder am Tag der Hinreise die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal oder Vermieter von Ferienwohnungen) verweigert wird.

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