Gilt der Corona-Reiseschutz auch während meiner Reise? Die Reisepreisabsicherung gilt während einer Reise bei Isolation in Folge einer behördlichen Maßnahme oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte und bei Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes am Tag der Rückreise.
Erstattet werden nicht genutzte Reiseleistungen, der volle Reisepreis nach Abbruch in der ersten Hälfte (max.8 Tage), Rückreise-Mehrkosten (z.B. Flug oder Bahn) und die Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt. Außerdem steht Ihnen 24/7 eine Notruf-Hotline zur Verfügung.