Am 01. März ist die gesetzliche Impfpflicht gegen Masern in Kraft getreten. Sie gilt an Schulen, Kindergärten, Kitas und medizinischen Einrichtungen und in Gemeinschaftsunterkünften. Die Impflicht verpflichtet die Einrichtungen dazu, ungeimpfte Personen abzulehnen.
Kinder und Jugendliche, aber auch Erzieher und Lehrer müssen seit Anfang März gegen Masern geimpft sein. Wer bereits eine Kita oder Schule besucht oder dort schon vor dem Stichtag angestellt ist, sollte die Impfung bis zum 31. Juli 2021 nachweisen.
Bußgelder drohen
Ungeimpften Schulkindern kann der Zugang zur Schule aber nicht verweigert werden. Stattdessen droht ihren Eltern ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro und die Schule muss das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen. Bei neu eingestellten Lehrern überprüfen die Regierungspräsidien den Impfstatus.
Eine Neuaufnahme in eine Kita oder einen Kindergarten ist dagegen ohne ausreichenden Impfschutz gar nicht möglich. Das gilt auch für Personen, die in Gemeinschafts- oder Gesundheitsdiensten arbeiten wollen. Nimmt die jeweilig zuständige Leitung den Ungeimpften dennoch auf, droht auch ihr ein Bußgeld.
Zudem „ist wichtig, dass Eltern auch ihren eigenen Impfschutz überprüfen”, sagt Gesundheitsministerin Melanie Huml. “Es gibt nach wie vor Impflücken in der Bevölkerung”. Die Impfpflicht soll dazu beitragen die Impfquote in Deutschland erhöhen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen Wert von 95 Prozent als Ziel ausgegeben.
Impfnachweis erforderlich
Der Nachweis einer Masern-Impfung erfolgt üblicherweise mit Hilfe des Impfausweises. Auch das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest können die Impfung gegen Masern belegen.
Hat man die Masern-Impfung bereits in einer zuvor besuchten Einrichtung nachgewiesen, kann auch diese den Impfstatus bestätigen.
Impfempfehlung: Zwei Immunisierungen im Kindesalter
Masern sind eine hochansteckende Virusinfektion. Sie kann langwierig verlaufen und zu schweren Komplikationen führen.
Die Ständigen Impfkommission (STIKO), empfiehlt eine erste Impfung gegen Masern als Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung (MMR) bei Kindern im Alter von elf bis 14 Monaten. Die zweite Impfung erfolgt dann im Alter von 15 bis 23 Monaten.
Für Erwachsene empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen Masern, wenn sie nach 1970 geboren und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden. Auch bei unklarem Impfstatus empfiehlt die STIKO Erwachsenen die Impfung.
Zahl der Todesopfer steigt wieder
Die Zahl der Todesopfer durch Masern ist im letzten Jahr wieder gestiegen. Nach Schätzungen der WHO starben 2018 mehr als 142.000 Menschen an der hochansteckenden Krankheit. Die meisten von ihnen waren Kinder unter fünf Jahren. Damit gab es insgesamt etwa 16.000 Todesopfer mehr als 2017.
28. Februar 2020
Quellen:
- Medscape: Masernschutzgesetz tritt am 1. März in Kraft: Das sollten Sie wissen (unter www.medscape.de; Abruf am 27.02.2020)
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Pressemitteilung vom 27.02.2020, PM 54/GP
- Gesundheitsministerium: Masern (unter www.bundesgesundheitsministerium.de; Abruf am 27.02.2020)